Logo der Stadt Lossburg

Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Sabine Pfau

Rentenstelle / Wohngeld / Soziales / Standesamt

Stefanie Butz

Sachgebietsleitung Ordnungsamt/Standesamt


Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.