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Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Sabine Pfau

Rentenstelle / Wohngeld / Soziales / Standesamt

Stefanie Butz

Sachgebietsleitung Ordnungsamt/Standesamt


Den Namen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen.