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Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Sabine Pfau

Rentenstelle / Wohngeld / Soziales / Standesamt

Stefanie Butz

Sachgebietsleitung Ordnungsamt/Standesamt


Eine Geburt im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen.

Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis der Geburt gelten auch ausländische Geburtsurkunden.