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Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Sabine Pfau

Rentenstelle / Wohngeld / Soziales / Standesamt

Stefanie Butz

Sachgebietsleitung Ordnungsamt/Standesamt


Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.