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Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Sabine Pfau

Rentenstelle / Wohngeld / Soziales / Standesamt

Stefanie Butz

Sachgebietsleitung Ordnungsamt/Standesamt


Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.