Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Jana Wössner
Standesamt
Telefon: 07446 9504306
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Sabine Pfau
Rentenstelle / Wohngeld / Soziales / Standesamt
Telefon: 07446 9504307
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Stefanie Butz
Sachgebietsleitung Ordnungsamt/Standesamt
Telefon: 07446 9504302
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Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.
Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.
Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.


