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28.01.2026

Wichtige Informationen für Vereine - Neues Landesgaststättengesetz ist in Kraft getreten!

Neues Landesgaststättengesetz ab 01.01.2026 in Kraft getreten
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Neues Landesgaststättengesetz ab 01.01.2026 in Kraft getreten

Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten.

Damit wurden die bisherigen Regelungen zur Beantragung und Ausstellung von Gestattungen durch die Gemeinde anlässlich von Festen und Feiern grundlegend geändert. 

Was ändert sich? Wegfall der bisherigen Gestattung – Anzeige statt Erlaubnis

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Gestattungen, wie sie bisher bei der Gemeinde beantragt und ausgestellt werden konnten, entfallen.
  • Wer aus besonderem Anlass vorübergehend Speisen oder Getränke zum Verzehr anbietet, ist verpflichtet, dies der Gemeinde anzuzeigen.
  • In der Anzeige sind u. a. anzugeben: 

         > Art des gastronomischen Angebots

         > Betriebszeiten

         > Standort

         > Ort und Zeit des besonderen Anlasses

          > Name und ladungsfähige Anschrift des Verantwortlichen

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Loßburg eingereicht werden. 

Die Anzeigepflicht besteht künftig auch dann, wenn

  • nur alkoholfreie Getränke oder nur Speisen angeboten werden,
  • Getränke oder Speisen gegen „Spende“ oder „pauschale Gegenleistungen“ abgegeben werden.
  • Ausnahme für Vereine: Vereine unterliegen der Anzeigepflicht nur dann, wenn alkoholische Getränke angeboten werden.

Die Gemeinde leitet die eingegangenen Anzeigen an die jeweils zuständigen Stellen weiter (Gaststättenbehörde, untere Baurechtsbehörde, Lebensmittelüberwachung, Polizeivollzugsdienst und Finanzbehörde). 

Antragsstellende erhalten künftig lediglich eine Bestätigung über den vollständigen Eingang der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes; ein förmlicher Bescheid bzw. eine Genehmigung wird nicht mehr erteilt.

Das Formular können Sie hier abrufen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Bürgerbüro unter buergerbuero@lossburg.de gerne zur Verfügung.